11.5.07

§ 12 StGb, Abschnitt 2

"Vergehen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe (unter einem Jahr, Anm. d. Red.) oder die mit Geldstrafe bedroht sind."


Schonmal jemand das Vergehen der Zeit zur Anzeige gebracht?

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Nein, aber mir ist grad das Lachen vergangen. :P