§ 12 StGb, Abschnitt 2
"Vergehen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe (unter einem Jahr, Anm. d. Red.) oder die mit Geldstrafe bedroht sind."
Schonmal jemand das Vergehen der Zeit zur Anzeige gebracht?
"Vergehen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe (unter einem Jahr, Anm. d. Red.) oder die mit Geldstrafe bedroht sind."
Geposted bei Björn Grau um 15:47
1 Kommentar:
Nein, aber mir ist grad das Lachen vergangen. :P
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