Ich bin kein König
Vor ein paar Wochen habe ich bei einem großen Online-Händler für Computerzeugs ein tolles Angebot gesehen. Für 19,95 Euronen gab es einen 1GB-USB-Stick und noch ein bisserl was oben drauf. Ich hab mich in deren Shop angemeldet und habe Name, Adresse und Zahlungsart angegeben. Bei letzterem wählte ich "Bankeinzug".
Doch statt der Ware kam ein Brief, der folgenden Kernsatz enthielt:
vielen Dank für Ihr Vertrauen, das Sie uns mit Ihrer Bestellung entgegengebracht haben. Ihre Wünsche haben für uns oberste Priorität. Doch erlaubt uns, die im Rahmen der Bestellabwicklung durchgeführte Überprüfung, keine Auslieferung mit der von Ihnen gewünschten Zahlungsbedingung.Erstens: Soweit ich Bankeinzug verstehe läuft das folgendermaßen: Lieferant fordert Geld von der Bank des Kunden. Überweist die Bank, liefert der Lieferant die Ware an den Kunden. Sperrt sich die Bank gibt's eben keine Ware für den Kunden. Punkt. Also (wenn ich das richtig verstehe) kein Risiko für den Lieferanten.
Zweitens: Ich hatte für nicht mal 20 Euro bestellt.
Was zur Hölle haben die überprüft, dass sie dazu veranlasst hat, mir die Zahlungsbedingung "Bankeinzug" und damit die Lieferung zu verweigern???
Meinen Schufa-Eintrag? Abgesehen von meiner miesen Zahlungsmoral bei der GEZ kann da nix stehen. Ich bin unterm Strich im plus. Mit wenig, aber eben doch.
Dass ich in einer sozial schwachen Gegend wohne? Tolle Sippenhaft, liebe Datenverramscher!
Oder???
Mal schauen, was mir der Online-Händler erläutert, bezüglich seiner "Überprüfung"...
UPDATE: So ging's weiter...
6 Kommentare:
1 GB für 19 Euro? Zu teuer. Selbst im Fachhandel kosten die Dinger unter 15 Euro, bei Discounter manchmal unter 10.
don: wie gesagt, da gab es noch was drauf. aber der preis war jetzt auch nicht so mein thema... deren verhalten ist merkwürdigst!
Vielleicht den Mindestbetrag für Bankeinzug als Zahlungsart nicht erfüllt und irgendeine Standardmeldung erhalten.
scoring.
Das greift immer weiter um sich. Studenten gehören nicht zu den zielgruppen, die sich druch Kaufkraft auszeichnen, daher fällt man dann schon mal durchs Raster...
Ach, ja, ob die eruierten Daten stimmen, prüft meist niemand, daher ist das Thema ja auch ein Aufreger für die Datenschützer.
Übrigens wäre das ein weites und im Großen und Ganzen legales Betätigungsfeld für Schäubles Investigationsmanie - allerdings würde das voraussetzen, daß er sich wirklich mit dem Medium Computer und Internet auseinandersetzt, von dem er ständig unsinniges Zeug schwätzt.
Bah, ich bin wohl noch nicht wach: der Begriff "profiling" stand da und sollte mit einem < /a> abgeschlossen werden...
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