10.1.08

Bürokratenshowdown

Treue LeserInnen werden sich erinnern: Vergangenen Mai hatte ich dienstlich gegen Vorkasse bei einer US-Bibliothek etwas bestellt.

Die Ware sollte im September geliefert werden. Anfang November mailte mir die US-Bibliothek auf mehrfaches und immer unfreundlicher werdendes Nachhaken meinerseits, sie hätten die Ware jetzt losgeschickt. Am 13. Dezember wurde diese Behauptung auch Wirklichkeit, wie ein Poststempel auf der mittlerweile vorliegenden Customs Declaration der US Postal Services belegt.
Die erreicht mich heute über die unergründlich langsamen Postwege unserer großen Universität zusammen mit einem Schreiben der Zollübergabestelle Berlin vom 27. Dezember. In dem Schreiben steht: Die Ware kann bis 17. Januar gegen Vorlage der Original-Rechnung und/oder einem Original-Beleg, aus dem Art und Wert der Ware ersichtlich wird, abgeholt werden. Die Dokumente sollten in deutscher Sprache sein…
Diese Unterlagen (im konkreten Fall aufgrund der beauftragten US-Bibliothek auf englisch) hat wenn überhaupt die Kasse unseres Riesenladens. Der offizielle Dienstweg zwischen denen und mir oder der liebsten Kollegin (wir kennen da niemanden und haben keinerlei Befungnis, denen Original-Dokumente für einen Zollübergabestellenbesuch auch nur leihweise abzunehmen) geht über mindestens zwei weitere Instanzen. Das ist anstrengend und langwierig. Eine davon ist mit einer Person besetzt, die just am 17. Januar in Ruhestand geht, was den Dienstweg auch nicht einfacher macht.
Deshalb habe ich bei der Zollübergabestelle angerufen und versucht, das ganze zu entschärfen. Das Ergebnis: Originaldokumente müssen sein, auf englisch ist aber in Ordnung. Was aber nur telefonisch herauszufinden war, weil es im Brief der Zollübergabestelle nicht vermerkt wurde, ist, dass wir ohne unsere Zollnummer sowieso nichts ausrichten können. Wer auch immer die kennt. Und sollten wir es je nicht binnen einer Woche schaffen, die erforderlichen Unterlagen beizubringen, könnten wir per Fax beantragen, dass die Ware über den 17. Januar hinaus bei der Zolübergabestelle lagert. Denn das darf sie eigentlich nicht. Die von der EU vorgeschriebene Lagerfrist ist 20 Kalendertage ab Bearbeitung der Ware beim Zoll (also hier ab dem 27.12.08). Da ist es dann auch egal, dass zwischendurch Feiertage sind, dass der Postweg an unserer Universität intern schon mehrere Tage dauert, dass der Dienstweg hin zur Rechnung ebenfalls in Tagen zu rechnen ist. Natürlich ist es auch egal, dass es sich bei der Ware um Mikrofilmkopien von alten Büchern, also mitnichten um zu verzollendes Gut geht.

Dienstwege vs. EU-Richtlinien. Und ich bin der Depp zwischendrin… Oder jetzt erst mal die liebste Kollegin, denn ich bin ab morgen früh vier Tage mit einigen Kollegen hier in Polen bei der Partneruni. Schön, dass wir uns die Deppenrolle teilen können. Danke dafür. Und die Bürokratie fickt sich bitte ins Knie.

3 Kommentare:

Unknown hat gesagt…

Irgendeiner ist immer zuständig.

Viel Erfolg!

Kata Strophe hat gesagt…

Nicht dass ich deinem von den Mühlen der Administration angegriffenen Herzen den Todesstoß versetzen möchte, aber: heute morgen kam ein Weihnachts(!)päckchen, dass sich Mitte Dezember des letzten Jahres auf den Weg nach Süddeutschland machte, wieder bei uns in Berlin an. Nein, dein süßes Patenkind hat sein Geschenk nicht abgelehnt. Bis auf eine abgerissene Ecke ist das Paket ungeöffnet und sieht vielmehr aus, als wäre es brutal von einem Strichcode-Klebe-möglichst Unverständliches auf Päckchen-Etikettier-Gerät-Dings geschändet worden. Zusätzlich hat der Täter seine Spur in Form einer DIN A 4-Tabelle auf dem Opfer hinterlassen, auf der eine verschlüsselte Botschaft über seine Identität und die Motive seiner Tat zu sein scheint. Ich werde mich jetzt um eine Opferberatung für verschleppte und gefolterte Weihnachtspäckchen kümmern.Und dann werde mir noch mal "Zodiac" ansehen und ich werde den Täter jagen und finden.

Anonym hat gesagt…

Jetzt möchte man aber doch wissen, wie das Drama weitergeht.

War's toll beim Zoll?
Gab's Hucke voll??