10.7.08

Was ist eine Tür?

Dumme Frage, aber total ernst gemeint:

Was ist eine Tür? Ich habe jemanden beauftragt, Türen streichen zu lassen, genauso steht's auch im Vertrag: Türen streichen. Dieser jemand ist der Meinung, damit sind nur die Türblätter nicht aber die Türrahmen gemeint. Ich seh das anders.

Wer hat recht? Ich bräuchte ernstgemeinte Antworten und juristische Gutachten möglichst bald. Danke!

10 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Türen sind Türen und Rahmen sind Rahmen und beides streichen müsste dann wohl explizit erwähnt werden.

Gut hilft dir jetzt nicht weiter, aber was war das denn für ein Maler, der solch ein Missverständnis erzeugen kann? Da fragt man doch mal nach oda?

Anonym hat gesagt…

hm. denk ich auch, klarer wortlaut - tür ungleich rahmen. außer vielleicht, wenn der preisvergleich mit dem örtlichen durchschnittsmaler ergibt, dass für soviel geld der rahmen normalerweise mit dabei ist. wird nur schwer, dem türenstreicher böse absicht nachzuweisen.

Anonym hat gesagt…

Als mal gelernter "Pinselquäler" würde ich sagen: Tür ist Türblatt, und Rahmen (Zarge) ist Rahmen.

Hätteste mal und so... Ich hätte es auch sicher um einiges preiswerter gemacht. :/

Björn Grau hat gesagt…

Danke für eure Einschätzung!
Ich als Bruder eines Schreiners und wikipedia-Leser (danke für den Tip, p_h_little!), sehe das ein wenig anders (deshalb hab ich ja nicht nachgefragt, thommy) und hoffe immer noch auf jemanden, der meine Einschätzung teilt und sie irgendwie, juristisch z.B., untermauert.
Der Maler sieht das übrigens wie ich (sagt er), sein Chef (kein Maler) streitet mit mir.

@saint: je nach dem wie das ausgeht (wir haben noch mehr Streitpunkte), komm ich nochmal auf Dein Angebot zurück, ok?

Anonym hat gesagt…

Nein. Tür ≠ Türblatt, deshalb heisst es ja Türblatt und nicht Tür. Eine Tür ist auch nicht der Rahmen, denn deshalb heisst es ja Türrahmen und nicht Tür. Eine Tür ist eine "Einrichtung zum Schließen einer Öffnung in einer Wand" (Wikipedia, das schliesst den Rahmen und das Blatt mit ein. Eine Tür ist also die komplette Kombination aller Mechaniken, die eine Öffnung schließen.

Wenn also im Vertrag steht, dass die Tür gestrichen wird, dann natürlich die komplette Tür und nicht nur die Hälfte davon. Eine Tür ohne Rahmen ist keine Tür. Aber ich bin ja kein Jurist, keine Ahnung, wie das da gewertet wird, ich hab nur meinen gesunden Menschenverstand.

Anonym hat gesagt…

@René

Danke!

Anonym hat gesagt…

Haste sicher schon auf der Liste, aber die Rechtsberatung der Berliner Verbraucherzentrale ist wohl mit der beste Anlaufpunkt. Kostet zwar erstmal, aber die EUR 15,- dürften das vermutlich wert sein.

Anonym hat gesagt…

ich mag auch mitrumspekulieren....

im wortsinn haben thommy, steffi und saint schon recht.... technisch gesehen sind wikipedia und rené janz weit voane.... aber an konstruktivität ist miss sophie schwer zu überbieten! ;o)

bleibt einzig: was bitte ist das für ein malerei-chef?! gerade in solchen fragen ist es definitiv an ihm, als fachmann und dienstleister den unterschied zwischen wortsinn und technischer definition zu kennen und seine kundschaft bei der auftragsbesprechung darauf hinzuweisen! spätestens bei der kalkulation muss ihn dieser unterschied errinnern und ggf. eine nachfragung seinerseits veranlassen! ein engagierter anwalt würde so vielleicht die geschworenen von der böswilligkeit des angeklagten überzeugen können. aber wir sind ja nicht in hollywood im speziellen oder bush-land im allgemeinen..... (who cares eigentlich verhältnismäßigkeit? *grinsendabwink*)

das problem ist schlicht:
umgangs-/gebrauchssprache ist dem guten Service sein Tot (oder bester Freund)!!

Björn Grau hat gesagt…

rechtsanwalt sagt: auslegungssache.
vor gericht würde nicht zählen, was in wikipedia oder in schreinerlehrbüchern steht, sondern was der richter für den allgemeinen sprachgebrauch hält. der anwalt nennt sowas prozessrisiko. ob ich das für vier türzargen eingehe?
den nächsten vertrag dieser art werde ich nicht so unbedacht akzeptieren. aber einmal muss ich wohl auf die schnauze fallen...

Anonym hat gesagt…

Ansonsten gibts noch den Inhaltsirrtum: http://dejure.org/gesetze/BGB/119.html

(auch wenn das jetzt etwas spät kommt)

Ist die Frage, was man daraus macht, was unter anderem davon abhängt, was für Folgen der Vertrag bereits hat (etwa: wurde schon teilweise gestrichen, oder hat der Maler schon Farbe gekauft, die er sonst nicht gebrauchen kann, hat er wegen diesem Auftrag andere Aufträge abgelehnt, usw...)